In alten Zeiten lebten auch die Poeler Bauern in sogenannten niederdeutschen Hallenhäusern. Diese zum Teil gewaltigen, in Fachwerk-bauweise errichteten Gebäude vereinten Wohnung, Stallungen und Erntelager unter einem Dach.
Diese zum Teil gewaltigen, in Fachwerkbauweise errichteten Gebäude vereinten Wohnung, Stallungen und Erntelager unter einem Dach. Wesentliches Merkmal des Niederdeutschen Hallenhauses ist das Innengerüst in Ständerbauweise. Die ganze Holzkonstruktion ruht zum Schutz vor Nässe auf einem Steinfundament, für das meist Feldsteine verwendet wurden. Die Konstruktion besteht aus auf Schwellen stehenden Dielenständern, welche die gesamte Dachlast tragen. Auf den Dielenständern ruhen die quer zum Haus verlau-fenden Deckenbalken. Zur Aussteifung des Gerüstes sind die Dielenständer mit den in Querrichtung liegenden Deckenbalken durch Dielenkopfbänder und in Längsrichtung durch Rähme, Riegel und Längskopfbänder verbunden. Auf den Balkenenden liegen in Längsrichtung die Sparrenschwellen, auf denen die Dachsparren stehen.
Die nichttragenden Außenwände waren zwar mit dem Innengerüst verbunden, konnten aber entfernt und erneuert oder ausgetauscht werden. Das war praktisch, wenn die Wände durch Witterung baufällig waren oder neuen Bedingungen angepasst werden sollten. So waren die Außenwände ursprünglich in Fachwerkbauweise errichtet, die Ausfachungen mit einem Weidenflechtwerk versehen und mit Lehmbewurf ausgefüllt. Später wurden die Ausfachungen auch mit Ziegelmauerwerk versehen oder die Fachwerkaußenwände wurden durch massiv aufgemauerte Ziegelwände ersetzt. Viele Hallenhäuser wurden im Bedarfsfall auch um einige Fächer verlängert oder die links und recvhts der Diele liegenden Kübbungen verbreitert.
Auf der Giebelseite war eine große Toreinfahrt, die auf die große Diele führte. Durch diese wurde die Ernte eingefahren. Im Winter wurde auf der Diele u. a. das Korn gedroschen und auf dem Dachboden eingelagert. Auch für Feiern wie Hochzeiten oder Erntefeste wurde die Diele genutzt. Am Ende der Diele befand sich anfangs der offene Küchenbereich, das Flett. Im der Mitte des Fletts befand sich eine offene Feuerstelle, über der an einem Haken ein Kochkessel hing, in dem die Mahlzeiten zubereitet wurden. Hier versammelte sich die Bauernfamilie samt Gesinde zu den Mahlzeiten. Zunächst hatten die Küchenbereiche noch keinen Schornstein und der Rauch zog über das “Uhlenlock” im Dachgiebel ab. Hinter dem Flett befand sich der Wohnbereich der Bauernfamilie. Zunächst war dieser noch offen und man schlief mit “Sichtkontakt” auf das Vieh in Alkoven bzw. Schrankbetten. Zur Aufbewahrung von Kleidung usw. dienten große Truhen - Kleiderschränke kamen erst später auf. Zum Gehöft gehörten zumeist noch eine Scheune und Nebengebäude wie der Altenteilerkaten, Schweinestall und das Backhaus. Ein eigener Brunnen war ebenfalls oft vorhanden. Nach und nach änderten sich bei den Menschen die Vorstellungen von Wohnkomfort. Die Kochstellen bekamen Rauchabzüge und die Häuser Schornsteine. Der Wohnbereich wunde von den Stallungen abgetrennt und es entstanden Wohnstuben mit eigenen Öfen. Teilweise wurden die Wohnbereiche auch unterkellert.
Die großen, tief nach unten gezogenen Dächer waren ursprünglich mit Schilfrohr oder Roggenstroh gedeckt. Später wurden viele der Rohr- und Strohdächer, bedingt durch die stete Brandgefahr, durch Ziegeldächer ersetzt. Neben der nun deutlich geringeren Brandgefahr waren Ziegeldächer auch haltbarer als Strohdächer.
Beispiel für ein niederdeutsches Hallenhaus in Malchow. Bei dem etwa 300 Jahre alten, vor einigen Jahren sanierten Hallenhaus dürfte es sich - nach der Kirche - wohl um das älteste Gebäude Poels handeln.
Beispiel für ein niederdeutsches Hallenhaus in Wangern: Sichtbar sind neuzeitliche bauliche Änderungen: wie u. a. die Dachgauben und an Stelle der vier Fenster befand sich zuvor die Einfahrt zur Diele.
Typischer Grundriss eines Niederdeutschen Hallenhauses. Die Ausführungen variierten jedoch regional in Größe und Aufteilung.
Ursprünglich lagen die Poeler Bauernhöfe in den Dörfern. Die von einer Hofstelle bewirtschaftete Ackerfläche betrug auf Poel im Durchschnitt zwei bis drei Hufen, also 30-60 Hektar, teilweise aber auch mehr. Die Ackerflächen waren fest mit der jeweiligen Hofstelle verbunden und wurden gemeinschaftlich genutzt und bewirtschaftet. Die Weideflächen lagen in Kommunion, d.h. sie wurden von der Dorfgemeinschaft gemeinsam genutzt. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erfolgte auf Poel die Separation der Feldmarken: Die Acker- und Weideflächen wurden neu aufgeteilt und jeder Hof bekam eine eigene, zusammenhängende Ackerfläche. Das wirkte sich auch auf die Siedlungsstruktur aus. Die alten Hallenhäuser wurden abgebrochen und die Höfe z. T. an anderer Stelle als moderne Dreiseitenhöfe errichtet. So entstanden u. a. Niendorf-Hof, Fährdorf-Hof und Weitendorf-Hof. Die neue Hofform setzte sich schnell durch und die meisten Hallenhäuser verschwanden aus den Dörfern. Von der Hofeinfahrt aus gesehen befand sich das nun das massiv aus Stein gebaute Wohnhaus auf der gegenüberliegenden Schmalseite des Hofgeländes. Links und rechts befanden sich Scheune und Großviehstall, die zumeist noch in herkömmlicher Fachwerk-Bauweise errichtet wurden. Hinzu kamen meist noch kleinere Wirtschafts- und Nebengebäude. Heute sind fast alle dieser einst so imposanten Dreiseiten-Höfe auf Poel verschwunden oder nur noch in Resten vorhanden. Einzig der Dreiseitenhof in Niendorf-Hof ist im Wesentlichen erhalten und steht nach seiner Sanierung heute unter Denkmalschutz.
Beispiel für eine Dreiseiten-Hofanlage in Einhusen: Das Wohnhaus repräsentiert sich hier mit seiner Eingangsseite und dem Mittelgiebel vom Hofplatz abgewandt. Aufnahme von 1973. Wohnhaus erhalten.
Beispiel für eine Dreiseiten-Hofanlage in Niendorf-Dorf: Zu sehen die Scheune und rechts im Hintergrund das Wohnhaus. Nicht im Bild der Großviehstall. Aufnahme von 1973. Ruine abgerissen 2021
Beispiel für eine Dreiseiten-Hofanlage in Gollwitz: Großviehstall und Scheune in Fachwerkbauweise. Das Wohnhaus in massiver Bauweise aus Stein. Aufnahme um 1930. Wohnhaus bis heute erhalten.
Beispiel für eine Dreiseiten-Hofanlage in Niendorf-Hof. Erbaut um 1860 mit Großviehstall und Scheune. Nach umfassender Sanierung heute die einzige vollständig erhaltene Dreiseiten-Hofanlage auf Poel.
Die großen Poeler Hofbesitzer des 19. Jahrhunderts galten über die Insel hinaus als sehr wohlhabend. In einem Buch von 1880 liest man hierzu folgendes "schmeichelhaftes" Kompliment:
Eine andere Einwohnergruppe waren die Kätner. Sie waren Kleinbauern und lebten in einem Katen. Dieser war ebenfalls in Fachwerkbauweise errichtet, aber um einiges kleiner als die Hallenhäuser. Die Kätner hatten im Vergleich zu den großen Bauern nur sehr wenig Land, meist weniger als eine Hufe. Sie mussten sich Acker dazu pachten, um ihre Familien zu ernähren, arbeiteten als Knechte auf den größeren Höfen oder gingen einem Handwerk nach. Zum Katen gehörte neben dem wenigen Ackerland noch etwas Hof- und Gartenland, Wurte oder Wöhrde genannt. Das Inventarium von 1694 beschreibt auch kurz eine Vorwerker Katenstelle: „Michael Rebbien ein Kähter, deßen Frau Margaretha Schulten, haben keine Kinder, an Vieh 2 Ochsen und 1 Kuh. Der Kaht ist alt und schlecht von 4 Gebindte, hat hierbey 12 Scheffel Saatacker, dienet davon wöchentl: 3 Tage zu Fuß“. Wenn ein Hof von den Eltern auf den Sohn überging - dies geschah meist mei der Heirat des Sohnes - gingen die Eltern auf das Altenteil. Hierfür gab es auf den größeren Höfen auch sogenannte Altenteilskaten, in dem die Altenteiler dann lebten. Die Hofübergabe und die ausgehandelten Ansprüche der künftigen Altenteiler wurde stets penibel per Vertrag geregelt.
Der Begriff Büdner wurde 1753 durch Herzog Christian Ludwig II. per Dekret eingeführt. Grund der dem Dekret folgenden Büdneransetzung war die Abwanderung der nicht erbberechtigten Söhne der Bauern, denn diese hatten ohne eigene Wohnung kein Heiratsrecht und somit auch keine Perspektive. So erhielten die Büdner Baumaterial, mit dem sie ihre Büdnereien errichten konnten und dazu etwas Nutzland in Pacht von meist ca. 100 Ruten, was heute etwa einem Hektar enspräche. Auch die Büdner mussten sich, um über die Runden zu kommen, entweder noch Land hinzupachten oder sich als Knechte auf den größeren Höfen verdingen bzw. (zusätzlich) einem Handwerk nachgehen.
Beispiel für eine Büdnerei in Hinterwangern: Errichtet in Fachwerk-bauweise als Querdielenhaus mit Stall- und Wohnteil. Hier zu sehen die Stallseite. Zustand 2004 - heute nicht mehr erhalten.
Dieselbe Büdnerei von der anderen Seite. Zu sehen der Wohnteil. Zustand 1998 - heute steht an selber Stelle das Ferienhaus Mertinat, benannt nach den letzten Bewohnern der alten Büdnerei.
Beispiel für eine Büdnerei in Niendorf: Errichtet 1872 und Ende der 1980er Jahre kurz vor dem völligen Zusammenfall von den heutigen Besitzern in mühevoller Arbeit liebevoll restauriert. Zustand 2014.
Beispiel für eine Büdnerei in Weitendorf-Dorf: Entstehungszeit unbekannt, aber dem Wohnkomfort der Zeit entsprechend bereits in massiver Steinbauweise mit Ziegeldach errichtet. Zustand 2014.
Die sogenannten Häusler waren die Besitzer einer Kleinststelle, einer Häuslerei. Ihr Grundbesitz beschränkte sich auf das Hausgrundstück und ein wenig Gartenland hinter dem Haus. Großvieh besaßen sie i. d. R. keines, bestenfalles eine Kuh, einige Schweine und Geflügel. Die Häusler gingen meist einem Handwerk nach und so finden sich auch unter den Poeler Häuslern viele Weber, Schneider, Schuster, Schmiede, Tischler, Krüger und natürlich Fischer. Auf Poel gab es, beginnend im Jahr 1846, eine sogenannte “Häuslerkolonisation”. Durch diese wurde, insbesonders in Kirchdorf, weiteres Wohneigentum geschaffen, um die bereits beschriebene Abwanderung der Menschen zu vermeiden.
Die Einlieger als letzte Gruppe hatten kein eigenes Haus und wohnten bei den Bauern, aber auch bei Kätnern und Büdnern zur Miete. Sie verdingten sich i. d. R. als Tagelöhner, Knechte bzw. Arbeitsleute und standen in der sozialen Hierachie weit unten.
Arbeit
Jahrhundertelang wirtschaftete man nach denselben Arbeitsabläufen. Der größte Teil der anfallenden Arbeit wurde auf den Feldern verrichtet und war hier vor allem durch die Jahreszeiten bestimmt. Gearbeitet wurde morgens von Sonnenaufgang bis abends zum Einbruch der Dunkelheit. Im Frühjahr wurden die Äcker bestellt, es wurde gesät und gepflanzt, und im Sommer wurde Heu gemacht und das Korn eingefahren. Das Gras für das Heu musste ebenso wie das Getreide mit der Sense gemäht werden. Die Garben wurden mit der Hand gebunden, in Hocken auf dem Feld aufgestellt und später mit Pferd und Wagen vom Feld geholt. Durch die große Toreinfahrt der Hallenhäuser, die „Groote Dör“, die auf die große Diele im Inneren des Hauses führt, wurde die Ernte mit dem Pferdegespann eingefahren. Das Heu musste dann mit der Forke unter das Dach, „auf den Balken“ gestakt und die Getreidegarben für das Dreschen im Winter eingelagert werden. Im Herbst wurden die Äcker gepflügt und Vorräte für Mensch und Tier angelegt, die über die kalte Jahreszeit reichen mussten. Im Winter wurde auf der Diele das Korn gedroschen, der Flachs gebrochen, gewebt und gesponnen, Arbeitsgeräte repariert und andere Binnenarbeiten verrichtet.
Neben der Feldarbeit war die Versorgung des Viehs eine weitere zeit- und arbeitsintensive Verpflichtung. Pferde wurden als Zug- und Reittiere, Rinder als Lieferanten von Milch, Fleisch und Leder gehalten. Auch Schweine zählten zum Viehbestand eines jeden Hofes. Darüber hinaus war das Federvieh, also Gänse, Enten und Hühner, ebenso ein Bestandteil des bäuerlichen Hofes wie Schafe, die zur Gewinnung von Wolle wichtig waren. In der Frühe wurde das Vieh gefüttert und die Kühe gemolken. Der bei der Viehhaltung anfallende Mist war für die damalige Landwirtschaft als einziger zur Verfügung stehende Dünger existenziell und der Misthaufen der wertvolle „Schatz“ eines jeden Bauern. Er wurde gut gehütet und nicht selten wurde um den Mist heftig gestritten oder sogar prozessiert!
Die Höfe wurden hierarchisch geführt. Es gab eine feste, den Tagesablauf bestimmende Ordnung und eine klare Arbeitsteilung. Der Bauer, früher auch Hausmann oder Hauswirt genannt, stand dem Hof vor und hatte die Entscheidungsgewalt. Ihm oblag die Organisation und Überwachung der Feldarbeit und er bestimmte über Familie und Hofgesinde. An zweiter Stelle stand die Frau des Bauern. Sie hatte neben der Feldarbeit eine Fülle von Aufgaben in ihrer Verantwortung. So oblag ihr die gesamte Haushaltsführung, auch die Pflege des Haus- und Gemüsegartens, sowie die Sorge um das Federvieh. Sie war für die Vorratshaltung und die Zubereitung des Essens ebenso zuständig wie für das Anfertigen, Reinigen und Reparieren der Kleidung. Sie achtete im Haus auf Ordnung und Sauberkeit und beaufsichtigte das Haushaltsgesinde. Nicht zuletzt war sie auch für das Aufziehen der meist großen Kinderschar zuständig. Oft folgte ein Kind dem anderen und die Bauersfrau war ob ihrer häufigen Schwanger-schaften von meist schwacher gesundheitlicher Konstitution. Jede Geburt stellte für sie ein hohes Risiko dar, diese nicht zu überleben und im „Kindbett“ zu versterben. So herrschte in jener Zeit auch eine hohe Mütter- und Kindersterblichkeit. Hinzu kam die stetige Bedrohung durch Infektionskrankheiten und Epidemien, deren Erreger man damals noch nicht kannte und die deshalb noch nicht wirksam behandelbar waren.
Die Kinder des Bauern waren in die alltägliche Arbeit mit einbezogen und hatten auch schon in jungen Jahren ihre festen Aufgaben. In der Regel erbte später der älteste Sohn den elterlichen Hof und übernahm die Wirtschaft meist zum Zeitpunkt seiner Eheschließung. Die jüngeren Brüder des Hoferben lebten, solange sie unverheiratet waren, zumeist auf dem Hof des erbenden Bruders und verdingten sich bei ihm als Knechte. Mit Glück konnten die Brüder aber auch durch Einheirat in einen anderen Hof diesen entweder als Interimswirt oder sogar ganz übernehmen. Auch die Töchter des Bauern konnten auf diese Weise unter Umständen eine „gute Partie“ machen. Die meisten nichterbenden Söhne stiegen jedoch in der dörflichen Hierarchie ab. Sie wurden Kätner oder Büdner, verdingten sich als Tagelöhner oder Knechte auf anderen Höfen, gingen einem Handwerk nach oder wanderten auf das Festland ab.
Für die schwere, vielfältige und zeitaufwändige Hofarbeit reichte die Arbeitskraft des Bauern und seiner Familie in der Regel nicht aus. So „hielten“ sich die Bauern, je nach Hofgröße und Notwendigkeit, eine gewisse Anzahl an Knechten und Mägden – das sogenannte Gesinde . Fpür das auf dem Hof beschäftigte Gesinde waren in den Hallenhäusern für diese Knechte und Mägde eigens Schlafkammern eingerichtet. In früheren Zeiten zählte das Gesinde mehr oder weniger zur Familie des Bauern; so wurden z.B. die Mahlzeiten anfangs noch gemeinsam mit dieser eingenommen. Die Knechte und Mägde kamen meist aus der unmittelbaren Nachbarschaft aus den Haushalten der Kätner und Büdner und waren dem Bauern oft schon von Kindesbeinen an bekannt. Dennoch war allein schon durch die Art der Unterbringung der soziale Unterschied zwischen Gesinde und Bauernfamilie festgelegt. So lagen die Schlafkammern früher direkt neben dem Vieh auf der Diele, während die Bauernfamilie im hinteren Bereich des Hauses, im Kammerfach, ihren abgegrenzten Wohn- und Schlafbereich hatte. Neben dem Gesinde wurden auch Tagelöhner und Hofgänger und ab Mitte des 20. Jahrhunderts auch sogenannte „Schnitter“ in der Erntezeit beschäftigt.
Ganz oben in der Hierachie der Poeler Bauern standen die Gutspächter und Gutsbesitzer. Die Gutspächter hatten die Poeler Domanialhöfe in Zeitpacht. Domanialhöfe waren unmittelbares Eigentum des Landesherren, also des jeweils regierenden (Groß-)Herzogs und nach Ende der Monarchie Eigentum des Staates. Auf Poel gab es derer nur die zwei Die Domanialpachthöfe Oertzenhof und Kaltenhof. Die Pachtzeit betrug i.d.R. sieben Jahre und konnte nach Ablauf mit demselben Pächter verlängert werden. Oft jedoch wechselten die Pächter nach einer oder zwei Pachtzeiten. Oft kamen die Gutspächter auch von außerhalb und erst in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts finden sich die ersten Einheimischen als Gutspächter auf Oertzen- und Kaltenhof. Wohnte der Gutspächter nicht selbst auf dem Gut, wurde dieses durch einen Gutsverwalter oder Gutsinspektor betreut. Als sich im 19. Jahrhundert einige Höfe durch Erbgang oder Zukauf vergrößerten, nannten sich auch deren Inhaber Gutsbesitzer. Insgesamt waren die Poeler Güter jedoch deutlich kleiner als die meisten Güter auf dem Festland.
Hofeigentümer waren im Gegensatz zu den Erbpächtern tatsächlich Eigentümer ihrer Höfe und fanden sich ausschließlich im Lübischen Teil der Insel, d.h. in Neuhof-Seedorf, Weitendorf, Wangern und Brandenhusen.
Hausmänner oder Hauswirte bzw. Hausleute nannte man die Vollbauern in der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg bis zur Einführung der Erbpacht. Mit Einführung der Erbpacht wurden die Hausleute zu Erbpächtern.
Tagelöhner und Hofgänger hatten keinen eigenen Besitz und wohnten in Tagelöhnerkaten oder als Einlieger zur Miete.
Wanderarbeiter und Schnitter kamen als Saisonarbeiter in der Erntezeit insbesondere ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nach Poel.